Fünftelungsregelung ab 1.1.25 von Arbeitgebern nicht mehr verpflichtend zu beachten

Seit dem 01.01.2025 ist der Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet, die sog. Fünftelungsregelung zur Berechnung der Lohnsteuer bei der Abrechnung umzusetzen und bei der Auszahlung zu berücksichtigen. Die Fünftelungsregelung ist zwar nach wie vor in Kraft, allerdings ist die Steuerersparnis vom Beschäftigten selber im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung geltend zu machen. Eine aktuelle Übersicht über die steuerliche Behandlung von Abfindungen ist als Anlage diesem Newsletter beigefügt.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht