Fehlende Massenentlassungsanzeige: Kündigung doch nicht rechtswidrig?

Das Bundesarbeitsgericht hat in bislang ständiger Rechtsprechung seit 2012 entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn eine nach § 17 KSchG erforderliche Massenentlassungsanzeige unterblieben ist. Diese Rechtsprechung zieht das Gericht in einer aktuellen Entscheidung in Zweifel: „Hat ein Arbeitgeber die Betriebsgröße falsch beurteilt und deshalb keine Massenentlassungsanzeige erstattet, ist … unklar, ob dies weiterhin zur Unwirksamkeit der Kündigung führt. Das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte Sanktionssystem steht möglicherweise nicht im Einklang mit der Systematik des Massenentlassungsschutzes, wie er durch die Massenentlassungsrichtlinie (MERL) vermittelt wird, und könnte darum unverhältnismäßig sein.“ Das Bundesarbeitsgericht hat deswegen mit Beschluss vom 11. Mai 2023 (6 AZR 157/22 (A)) einen Rechtsstreit bis zur Klärung durch den EuGH ausgesetzt.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht