Entgeltfortzahlung ungeimpfter, an COVID-19 arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die an COVID-19 erkrankt und deswegen arbeitsunfähig sind, haben einen Entgeltfortzahlungsanspruch, solange – wie in allen anderen Fällen auch – kein Eigenverschulden vorliegt. Noch nicht abschließend gerichtlich geklärt ist die Frage, ob das Unterlassen einer Impfung als Eigenverschulden in diesem Sinne verstanden werden kann. Aus unserer Sicht sprechen die besseren Argumente dagegen. Denn eine Impfpflicht besteht (bislang) nicht. Zudem verschafft eine Impfung  keinen vollständigen Schutz. Auch mit Impfung können Arbeitnehmer (wenn ggf. auch seltener) an COVID-19 arbeitsunfähig erkranken. Schon gar nicht wird daher Arbeitgebern der Beweis gelingen, dass der Arbeitnehmer, hätte er sich denn impfen lassen, nicht arbeitsunfähig an COVID-19 erkrankt wäre. Entscheidend ist damit allein, ob der Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt ist.

Lars Stich, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht