Heute hat das Bundeskabinett die Anpassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung beschlossen. Hier die Eckpunkte in einer kurzen Zusammenfassung.
- Was bleibt unverändert?
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- Pflicht zur Erstellung von Hygienekonzepten
- Zweimaliges Testangebot pro Woche
- Bereitstellen von Masken durch den Arbeitgeber und Pflicht der Beschäftigten, sie zu tragen
- Maßnahmen zur Kontaktreduzierung erforderlich
- Räume dürfen gleichzeitig nur von möglichst wenigen Personen genutzt werden
- Was kommt neu hinzu?
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- Pflicht der Arbeitgeber, ihren Beschäftigten zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen
- Pflicht des Arbeitgebers, die Betriebsärzte und die überbetrieblichen Dienste von Betriebsärzten, die Schutzimpfungen durchführen, organisatorisch und personell zu unterstützen
- Pflicht des Arbeitgebers, im Rahmen der Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei einer Coronaerkrankung aufzuklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren
- Wenn ein Mitarbeiter sich nun während der Arbeitszeit impfen lässt, muss ich als Arbeitgeber die Vergütung dann weiterzahlen?
Dazu sagt die Verordnung nichts. Gemeint ist das aber wohl. Fraglich ist, ob eine solche Pflicht zur Fortzahlung der Vergütung wirksam in der Verordnung (zum Arbeitsschutz) geregelt werden kann. Eine Rolle spielen wird das nur für die Fälle, in denen §616 BGB im Arbeitsverhältnis nicht gilt.
- Legitimiert die neue Verordnung mich als Arbeitgeber, meine Mitarbeiter nach ihrem Impfstatus zu fragen?
Nein. Es heißt dort nur, dass ein Arbeitgeber, die Information, welcher seiner Mitarbeiter geimpft ist, verwenden kann, wenn er sie hat. Die Verordnung stellt also nur klar, dass ein vorhandenes Wissen auch eingesetzt werden kann, regelt aber nicht, dass Arbeitgeber sich das Wissen um den Impfstatus durch Befragung beschaffen können.
- Wann treten die Neuregelungen in Kraft und wie lange gelten sie?
Die Neuregelungen treten am 10. September in Kraft und gelten vorläufig bis 24. November.
Walther Grundstein, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht