Bundsgerichtshof vs. Bundesarbeitsgericht: Kontrollverlust über Daten löst Schadenersatzanspruch aus

Etwas abweichend von der neueren Rechtsprechung der Arbeitsgerichte vertritt der Bundesgerichtshof (Urt. v. 11. 02.2025, Az. VI ZR 365/22) die Auffassung, dass alleine der Kontrollverlust über die eigenen Daten einen Schadensersatzanspruch nach der DSGVO begründe. Der Bund hatte die Personalaktenverwaltung von Bundesbeamten an Bedienstete des Landes Niedersachsen übertragen. Alleine der damit verbundene Kontrollverlust begründe nach Auffassung des BGH einen Schadensersatzanspruch, ohne dass darüber hinaus eine “benennbare und insoweit tatsächliche Persönlichkeitsrechtsverletzung” notwendig sei.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht