Bundesfinanzhof: Vererbung von Hotels wird teurer

FĂĽr Aufsehen in der Hotellerie sorgt derzeit ein Urteil des Bundesfinanzhofes (vom 28. Februar 2024 – II R 27/21). Bislang war die Ăśbertragung eines Beherbergungsbetriebes durch Erbfall oder Schenkung steuerbegĂĽnstigt möglich. Das ist nun womöglich nicht mehr der Fall. In dem entschiedenen Fall ging es um ein Parkhaus, das vererbt worden war. Das Gericht meinte, eine SteuerbegĂĽnstigung scheide aus, weil die Parkflächen an Dritte ĂĽberlassen, also nicht selbst genutzt wĂĽrden. Diese Rechtsgedanke ist auf Beherbergungsbetriebe ĂĽbertragbar – denn selbstverständlich werden auch Hotelzimmer vom Hotelier nicht selbst genutzt, sondern an Dritte, die Gäste, ĂĽberlassen. In einschlägigen Fällen ist daher nun vorsorglich intensive steuerliche Beratung erforderlich; im Bedarfsfalle wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Steuerberater.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbektsrecht