Bundesarbeitsgericht zur Entgeltgleichheit zwischen Mann und Frau

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Daran ändert sich auch dann nichts, wenn der männliche Kollege ein höheres Entgelt nur deshalb erhält, weil er besser bzgl. des Gehalts verhandelt hat (Urteil vom 16. Februar 2023 – 8 AZR 450/21). Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber zur Nachzahlung von Gehalt sowie zu einer Entschädigung nach dem AGG in Höhe von 2.000 EUR auf Grund der Benachteiligung wegen des Geschlechts.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht