Bundesarbeitsgericht zu Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

Das BAG hat am 12.11.2024 (9 AZR 13/24) entschieden, dass auch innerhalb eines Konzerns eine verbotene Arbeitsnehmerüberlassung vorliegen kann. In dem Fall war zwar der Arbeitnehmer nicht ausdrücklich zum Zweck der Überlassung eingestellt worden, jedoch hat er von Beginn seiner Tätigkeit an jahrelang ausschließlich als Leiharbeitnehmer für ein anderes Konzernunternehmen gearbeitet. In einer solchen Konstellation reiche alleine die Konzernverbundenheit nicht aus, um eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung auszuschließen. Eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung liege aber nur dann vor, wenn der Arbeitnehmer in den „Entleiherbetrieb“ eingegliedert gewesen sei. Das müsse noch aufgeklärt werden.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht