Bundesarbeitsgericht: Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens bei Änderung des Zuschnitts der Stelle zulässig

Wird von einem öffentlichen Arbeitgeber ein Stellenbesetzungsverfahren abgebrochen, weil sich der Arbeitgeber für einen anderen Zuschnitt der ausgeschriebenen Stelle entschieden hat, ist dies eine zulässige Organisationsentscheidung des öffentlichen Arbeitgebers. Ist ein Abbruch rechtmäßig erfolgt, schließt dies Schadensersatzansprüche eines Bewerbers aus. Das hat das BAG am 19.09.2024 (8 AZR 368/22) in einem jetzt im Volltext veröffentlichten Urteil entschieden.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht