Das Bundesarbeitsministerium hat Pressemitteilungen zufolge den Entwurf eines Tariftreuegesetzes erstellt. Ziel des Gesetzes ist es, Unternehmen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen, die sich an keinen Tarifvertrag halten wollen. Wollen Unternehmen zukünftig öffentliche Aufträge erhalten, müssen sie – so sieht es der Entwurf aktuell vor – Vorgaben zu Löhnen und Arbeitsbedingungen einhalten. Diese Vorgaben sollen mittels Rechtsverordnungen durch das Bundesarbeitsministerium vorgegeben werden. Orientiert werden soll sich bei den Vorgaben an einem für die jeweilige Branche repräsentativen Tarifvertrag.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht