BGH zu Stornogebühren bei Reiserücktritten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28.01.2025 (X ZR 53/21 u.a.) über die Frage von Stornogebühren bei Reiserücktritten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entschieden. Danach komme es alleine darauf an, ob zu Zeitpunkt des Rücktrittes die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer erheblichen Beeinträchtigung im Sinne von § 651h Abs. 3 BGB bestanden habe. Das sei jedenfalls nicht alleine an der (noch geringen) Anzahl der Infektionen zu diesem Zeitpunkt im Zielgebiet festzumachen. Das müsse näher aufgeklärt werden. Nur wenn eine erhebliche Beeinträchtigung zum Rücktrittszeitpunkt nicht zu erwarten gewesen sei, könne der Reisveranstalter Stornogebühren selbst dann verlangen, wenn die Reise aufgrund eines später verhängten Einreiseverbot nicht hätte durchgeführt werden können.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht