BGH zu Steuerhinterziehung durch Manipulation des Kassensystems in einem chinesischen Buffetrestaurant

Im Mittelpunkt einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs steht die strafrechtliche Verantwortung eines Gastronomen, der durch Manipulation des Kassensystems in einem chinesischen Buffetrestaurant erhebliche Teile der Einnahmen nicht ordnungsgemäß erfasst und dadurch Steuern in großem Umfang hinterzogen hat. Das Landgericht Kiel hatte den Angeklagten und seine Ehefrau wegen Steuerhinterziehung verurteilt, der Bundesgerichtshof hob jedoch Teile des Urteils auf, da die Feststellungen zur Art der Gewinnermittlung und zur Berechnung der verkürzten Steuern nicht ausreichend waren. Das Gericht betont die Bedeutung einer klaren und nachvollziehbaren Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und der Wahl der Gewinnermittlungsart. Das hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 12.12.2024 entschieden (Aktenzeichen: 1 StR 112/24).

Rechtsbereiche
Steuerstrafrecht
Einkommensteuerrecht
Umsatzsteuerrecht
Gewerbesteuerrecht
Strafprozessrecht

Beteiligte Personen
Angeklagter: Betreiber eines chinesischen Buffetrestaurants, später gemeinsam mit seiner Ehefrau.
Mitangeklagte: Ehefrau des Angeklagten, die das Restaurant nach außen als Alleininhaberin führte, aber gemeinsam mit dem Angeklagten die Geschäfte leitete.

Kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes
Der Angeklagte betrieb ab März 2014 ein chinesisches Buffetrestaurant. Ab März 2015 führte seine Ehefrau das Restaurant, wobei beide weiterhin gemeinsam die Geschäfte bestimmten. Durch Manipulationen am Kassensystem wurden erhebliche Teile der Einnahmen nicht in der Buchführung erfasst, was zu einer Verkürzung von Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer führte. Die Steuererklärungen wurden teilweise verspätet oder gar nicht abgegeben, sodass das Finanzamt Schätzungen vornahm.

Inhalt der Entscheidung
Der Bundesgerichtshof hebt hervor, dass für die strafrechtliche Beurteilung der Steuerhinterziehung die Art der Gewinnermittlung (Bilanzierung oder Einnahmenüberschussrechnung) und die genaue Berechnung der hinterzogenen Steuern entscheidend sind. Die Feststellungen des Landgerichts waren insoweit lückenhaft und widersprüchlich, insbesondere zur tatsächlichen Handhabung der Gewinnermittlung und zur Berücksichtigung der Umsatzsteuer bei der Gewinnermittlung. Aufgrund dieser Mängel wurde das Urteil im Rechtsfolgenausspruch aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen.

Folgen des Urteils
Die Gerichte müssen bei Steuerhinterziehungsfällen die Art der Gewinnermittlung und die Besteuerungsgrundlagen exakt und nachvollziehbar feststellen.
Fehlerhafte oder unzureichende Feststellungen zur Gewinnermittlung und Steuerberechnung fĂĽhren zur Aufhebung des Urteils im Rechtsfolgenausspruch.
Die Entscheidung erhöht die Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung und die Begründungspflicht der Gerichte im Steuerstrafrecht.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht

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