BGH: Stornogebühr rechtmäßig, wenn trotz Warnung des Auswärtigen Amtes Reise gebucht

Der BGH hat eine Entscheidung vom 19.09.2023 (X ZR 103/22) veröffentlicht, aus der sich ergibt, dass Urlauber, die eine Reise trotz einer Reisewarnung des Auswärtigen Amtes buchen, an den Veranstalter eine Stornogebühr zahlen müssen, wenn sie die Reise nicht antreten.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht