Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden (Urteil vom 18. Juli 2023 – 7 Sa 71/23), dass die verhaltensbedingte Kündigung einer als Referentin bei einer KZ-Gedenkstätte Beschäftigten auf Grund ihrer öffentlichen Äußerung, dass die staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in Staat und Gesellschaft zur schärfsten Faschisierung geführt hätten und der Staat reaktionär und faschistoid sei, wirksam ist. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass zwar das Maß der abzuverlangenden Loyalität gegenüber der Verfassung sich nach Stellung und Aufgabenkreis des im öffentlichen Dienst Beschäftigten bestimme und dass daher nicht alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst eine gleichermaßen gesteigerte Treupflicht treffe. Dieses Maß sei vorliegend aber überschritten. Es habe auch keiner vorherigen Abmahnung bedurft, da die Beschäftigte bei einer Stiftung des öffentlichen Rechts angestellt war und damit erkennen konnte, dass es für den Arbeitgeber nicht hinnehmbar ist, wenn der Staat auf diese Art und Weise verächtlich gemacht wird.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht