Bestpreisklausel von booking.com auf dem Prüfstand des EuGH

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2021 die von Booking.com seinerzeit verwendete Bestpreis-Klausel als wettbewerbswidrig eingestuft. Das Kartellamt hatte zuvor bereits im Jahr 2015 die Verwendung untersagt. In den Niederlanden hatte Booking.com nun mittels einer neuen Klage versucht, feststellen zu lassen, dass die Bestpreis-Klausel mit EU-Recht vereinbar ist, und ist in weiten Teilen gescheitert. Das niederländische Gericht legte den Fall dem EuGH vor und wollte wissen, ob die Klausel gegen das europäische Kartellverbot verstößt. Auch der EuGH hat nun entschieden (Urteil vom 19.09.2024, C-264/​23, Celex-Nr. 62023CJ0264), dass die Bestpreisklausel keine bloße Nebenabrede ist, sondern unter das in Art. 101 Abs. 1 AEUV geregelte Verbot fällt.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht