Das Bundesarbeitsministerium hat einen Verordnungsentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, mit dem die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden sollen. Für die gesetzliche Rentenversicherung wird der Wert bundesweit vereinheitlicht (8.050 EUR statt wie bisher im Westen 7.550 EUR und im Osten 7.450 EUR im Monat). Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll demnach von 5.175 EUR auf 5.512,50 EUR steigen. Zusammen mit den steigenden Beitragssätzen führt dies zu einer signifikanten Doppelbelastung.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht