Das BAG hat am 23.10.2024 (5 AZR 82/24) eine grundlegende Entscheidung zum sog. „Lohnabstandsgebot“ für außertariflich Beschäftigte getroffen. Sei in einem Tarifvertrag keine ausdrückliche Abstandsklausel vorhanden, die einen bestimmten prozentualen Abstand zwischen dem höchsten Tariflohn und außertariflich Beschäftigten enthalte, reiche es aus, wenn das höchste Tarifgehalt -auch nur geringfügig- überschritten werde. In diesem Fall lag die Vergütung nur 1,36 € über dem höchsten Tariflohn. Das reiche aus, so das BAG.
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht