Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 15. Januar 2025 (5 AZR 284/24) entschieden, dass der Beweiswert ausländischer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auch dann erschüttert werden kann, wenn nur einzelne Indizien vorliegen, die für sich betrachtet unverfänglich sind, aber in einer Gesamtschau ernsthafte Zweifel begründen. So lag der Fall hier. In mehreren Jahren erkrankte der Kläger unmittelbar nach seinem Urlaub, nunmehr in 2022 während seines Urlaubs in Tunesien für mehrere Wochen. Hinzu kam, dass er sich einen Tag nach seiner Krankschreibung durch einen tunesischen Arzt ein Fährticket für einen Zeitpunkt kaufte, zu dem er sich nach dem ärztlichen Attest noch nicht bewegen, geschweige denn reisen durfte.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht