BAG: Arbeitnehmer können auf das Recht auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht wirksam verzichten

 

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Teilurteil vom 18.06.2025 (Az.: 2 AZR 96/24 (B)) entschieden, dass Arbeitnehmer auf den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses nicht wirksam im Voraus, also vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses, verzichten können. Der Anspruch ist zwingendes Recht und dient dem Schutz des berechtigten Interesses des Arbeitnehmers an einer wohlwollenden und vollständigen Beurteilung seines Beschäftigungsverhältnisses.

 

Kurze Zusammenfassung des Sachverhaltes
Die Parteien stritten unter anderem über die Wirksamkeit einer Kündigung und fortbestehende Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis. Im Zuge der Auseinandersetzung verlangte die Klägerin von ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, hatte jedoch zuvor – nach Arbeitgeberangaben – auf diesen Anspruch verzichtet. Die Vorinstanzen hatten den Zeugnisanspruch abgewiesen.

 

Inhalt der Entscheidung
Das Bundesarbeitsgericht stellte klar, dass der Zeugnisanspruch nach § 109 GewO eine zwingende Schutzvorschrift zugunsten des Arbeitnehmers darstellt. Ein Verzicht auf diesen Anspruch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist aus Gründen des Arbeitnehmerschutzes nichtig, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer durch Drucksituationen oder asymmetrische Machtverhältnisse auf ihr Recht auf eine faire und vollständige Leistungsbeurteilung verzichten. Nur nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses können vergleichbare Vereinbarungen getroffen werden; für ein Vorausverzicht während des Bestehens besteht hingegen ein gesetzliches Verbot.

 

Folgen des Urteils
Das Urteil stärkt die Rechtsposition von Arbeitnehmern und stellt klar, dass Arbeitgeber frühzeitige Verzichtserklärungen auf das Arbeitszeugnis nicht wirksam nutzen können. In arbeitsvertraglichen Gestaltungen und Aufhebungsvereinbarungen ist künftig sicherzustellen, dass auf Zeugnisse nicht im Voraus verzichtet wird. Die Entscheidung hat Bedeutung für die Gestaltung entsprechender Vertragsklauseln und fordert besondere Sorgfalt bei der Umsetzung in der Praxis.

 

Tipps für die Praxis

  • Arbeitgeber sollten auf Musterklauseln oder Regelungen verzichten, die einen Verzicht auf das Arbeitszeugnis vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorsehen.
  • Arbeitnehmer sollten sich bewusst sein, dass ihr Anspruch auf ein qualifiziertes Zeugnis gesetzlichen Schutz genießt und nicht durch arbeitsvertragliche Regelungen oder Drucksituationen vorzeitig abbedungen werden kann.
  • In der Personalabteilung und beim Entwurf von Aufhebungsverträgen ist die aktuelle Rechtslage bei Anspruch und Fälligkeit von Zeugnissen zu berücksichtigen.
  • Kommt es zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sollte der Zeugnisanspruch individuell und transparent geregelt werden, ohne auf pauschale Verzichtsklauseln zurückzugreifen.
  • Bei Streitigkeiten um den Zeugnisanspruch bietet das Urteil eine klare Argumentationsgrundlage für die Durchsetzung des Rechts auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

 

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

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