Frage: Eine Mitarbeiterin hat während ihrer Krankheit (eine AU lag vor) von zu Hause online einige Angelegenheiten abgearbeitet. Dürfen wir das erlauben? Müssen wir dagegen vorgehen?
Antwort: Es ist nicht verboten, während einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten. Auch dürfen z.B. Beschäftigte, die sich vor Ablauf des ärztlichen Attestes wieder gesund fühlen, zur Arbeit kommen. Im Falle eines Arbeitsunfalles ist der gesetzliche Versicherungsschutz auch nicht beeinträchtigt. Allerdings darf ein Arbeitgeber niemanden verpflichten, während der Arbeitsunfähigkeit zu arbeiten, auch wenn nach der Meinung des Arbeitgebers ein Teil der Arbeitsleistung trotz Krankheit erbracht werden könnte.
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht