Auch beim Luftschnappen ist ein Arbeitsunfall möglich

Ein Arbeitnehmer, der sich zu einem arbeitsrechtlich gestatteten „Luftschnappen“ in einem ausgewiesenen Pausenbereich auf dem Betriebsgelände aufhält und dort von einem Gabelstapler angefahren wird, erleidet gem. dem Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 27. Februar 2023, Az. L 1 U 2032/22) einen Arbeitsunfall. Denn es habe sich eine spezifische Betriebsgefahr, die zu einem Unfallversicherungsschutz führt, verwirklicht, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer gerade eine  betriebsbezogene Verrichtung ausgeführt hat.

Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht