Das Arbeitsgericht Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob einer Gewerkschaft ein Unterlassungsanspruch gegen einen (noch) nicht tarifgebundenen, aber zum Abschluss eines Haustarifvertrages bestreikten Arbeitgeber zusteht, Leiharbeitnehmer an Stelle streikender Arbeitnehmer einzusetzen. Das Gericht hat die (sehr umstrittene) Frage bejaht, die Klage aber aus anderen – prozessualen – Gründen dennoch abgewiesen (Urteil vom 13.12.2024 – 19 Ga 86/24).
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht