ArbG Essen: TV Inflationsausgleich verstößt gegen das Willkürverbot

Das ArbG Essen hat am 16.4.2024 (3 Ca 2231/23) entschieden, dass der Ausschluss von einer Inflationsausgleichszahlung der Arbeitnehmer in Elternzeit in dem im öffentlichen Dienst einschlägigen „TV Inflationsausgleich“ gegen das Willkürverbot verstoße und daher unwirksam sei. Der Bezug auf die Elternzeit sei in Hinblick auf die anderen Sonderregelungen in dem Tarifvertrag kein sachlich nachvollziehbares Unterscheidungskriterium.

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht