Ob ein Arbeitsunfall vorliegen kann, wenn eine Beschäftigte nach einem privaten Wochenendausflug vor Aufnahme der Arbeit (Arbeitseinsatz bei der Eröffnung eines Gemeindezentrums) noch kurz bei ihrer Wohnung vorbeifahren will, um noch Arbeitsschlüssel und -unterlagen abzuholen und auf dem Weg zu ihrer Wohnung verunglückt, hatte das Bundessozialgericht in einer aktuellen Entscheidung zu prüfen (26.09.2024, Az B 2 U 15/22 R). Das BSG entschied, dass sich die Beschäftigte auf einem versicherten Betriebsweg befunden hat, wenn sie (a) den Weg zur Aufnahme der Arbeitsmittel in Umsetzung einer Weisung ihres Arbeitsgebers zurückgelegt hat oder (b) wenn die Arbeitsmaterialien für die Aufnahme oder Verrichtung ihrer Arbeit unentbehrlich waren. Der Sachverhalt war weiter aufzuklären, sodass das BSG das Verfahren an das Landessozialgericht zurückverwiesen hat.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht