Arbeitsrechtliche Inhalte des Sondierungspapiers zwischen CDU und SPD

Wir haben uns das Sondierungspapier zwischen CDU und SPD angesehen und stellen hier die arbeitsrechtlich relevanten Inhalte zusammen:

  • Die Mindestlohnkommission soll sich kĂĽnftig im Rahmen einer Gesamtabwägung sowohl an der Tarifentwicklung als auch an 60% des Bruttomedianlohnes von Vollzeitbeschäftigten orientieren. Auf diesem Weg sei ein Mindestlohn von „15 Euro im Jahr 2026 erreichbar“. – Hinweis: Das ist etwas anderes als eine per Gesetz angeordnete Anhebung auf 15 EUR und auch keine verbindliche Vorgabe an die Mindestlohnkommission, den Mindestlohn auf diese Höhe anzupassen.
  • EinfĂĽhrung eines Tariftreuegesetzes. Hinweis: Einzelheiten zu den Inhalten sind noch unklar. Ziel wird sein, mehr Unternehmen in Tarifverträge zu zwingen.
  • EinfĂĽhrung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit (statt wie bisher von einer täglichen Höchstarbeitszeit).
  • Weiterentwicklung der Mitbestimmung des Betriebsrates zu den Themen Digitalisierung und KI in der Arbeitswelt.
  • Zuschläge fĂĽr Mehrarbeit, die ĂĽber die tariflich vereinbarte bzw. an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden steuerfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei fĂĽr tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, fĂĽr nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.
  • Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zahlen, wird diese Prämie steuerlich begĂĽnstigt.
  • Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 EUR im Monat steuerfrei. Die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der Hinterbliebenenrente werden verbessert.
  • Erleichterungen bei der und Schaffung einer digitalen Agentur fĂĽr die Fachkräfteeinwanderung, verstärkte Förderung der Aufnahme einer Arbeit fĂĽr Menschen mit Behinderungen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
  • Es sollen gesetzliche Schritte geprĂĽft werden zum Thema Entgeltgleichheit. Hinweis: Letztlich wird es hier um die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie gehen.
  • Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten sowie signifikante Reduzierung der gesetzlich vorgeschriebenen Betriebsbeauftragten. Insgesamt sollen die BĂĽrokratiekosten um 25% reduziert werden.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Aebeitsrecht