Im Folgenden stellen wir einige arbeitsrechtliche Inhalte aus dem Koalitionsvertrag vor:
- Mindestlohn
Der Mindestlohn soll einen „Beitrag zu stärkerer Kaufkraft und einer stabilen Binnennachfrage“ leisten. Im Jahr 2026 sei ein Betrag von 15 EUR erreichbar, wobei sich die Mindestlohnkommission an bestimmten Parametern orientieren soll (nämlich an der Tarifentwicklung sowie an 60 Prozent des Bruttomedianlohns von Vollzeitbeschäftigten).
- Bundestariftreuegesetz
Das Bundestariftreuegesetz soll kommen und für „Vergaben auf Bundesebene ab 50.000 Euro und für Startups mit innovativen Leistungen in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung ab 100.000 Euro“ gelten.
- BĂĽrokratieentlastung
Bürokratie, Nachweispflichten und Kontrollen sollen auf ein „absolutes Minimum“ begrenzt werden.
- Arbeitszeit
Unter anderem soll – im Einklang mit der europäischen Arbeitszeitrichtlinie – die „Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit“ geschaffen werden. Die konkrete Ausgestaltung bleibt abzuwarten. Es ist zunächst ein Dialog mit den Sozialpartnern geplant. Im Ergebnis könnte die bisherige Begrenzung von max. 10 Stunden pro Tag (§ 3 ArbZG) durch eine Wochenarbeitszeit von max. 48 Stunden ersetzt werden.
Die Pflicht zur elektronischen Erfassung von Arbeitszeiten soll „unbürokratisch“ geregelt werden wobei die Vertrauensarbeitszeit ohne Zeiterfassung im Einklang mit der EU-Arbeitszeitrichtlinie möglich bleiben soll.
- Steuerfreiheit für Zuschläge
Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, sollen künftig steuerfrei gestellt werden (Maßstab: „für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden“).
Ebenso sollen Prämien, die Arbeitgeber für die Ausweitung der Arbeitszeit leisten, steuerlich begünstigt werden.
- Digitalisierung: BetrVG und Gewerkschaft
Als gleichwertige Alternativen zu Präsensveranstaltungen sollen Online-Betriebsratssitzungen und Online-Betriebsversammlungen ermöglicht werden. Hinzu kommt die Möglichkeit, online zu wählen. Gewerkschaften sollen zusätzlich einen digitalen Zugang in die Betriebe erhalten, der ihren analogen Zugangsrechten entspricht.
- Vorteile einer Mitgliedschaft in der Gewerkschaft
Die Mitgliedschaft in Gewerkschaften soll mittels steuerlicher Anreize fĂĽr Mitglieder attraktiver gemacht werden.
Hinweis: Der Koalitionsvertrag muss noch von den Parteigremien und bei der SPD von den Mitgliedern bestätigt werden. Änderungen sind daher möglich, und viele Maßnahmen bedürfen noch einer konkreten Ausarbeitung. Zudem ist der Zeitpunkt der jeweiligen Umsetzung aktuell vollkommen offen.
Lars Stich
Rechtsanwalt
Fachanwalt fĂĽr Arbeitsrecht