ARBEITSRECHT

„Eine Krankenschwester benötigt nicht die „Figur einer Balletteuse“.“
(Arbeitsgericht Marburg NZA-RR 1999, 124)

„Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur „betrieblichen Tätigkeit“ einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.“
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf BB 1998, 1694)

„Hierzu ist zu bemerken, daß die Verweigerung einer Einstellung wegen Schwangerschaft nur Frauen gegenüber in Betracht kommt …“
(Europäischer Gerichtshof NZA 1991, 171)

„… nach dem Tod des Arbeitnehmers … (kann) … in der Person des verstorbenen Arbeitnehmers der Erholungszweck (des Urlaubs) nicht mehr verwirklicht werden …“
(Bundesarbeitsgericht Beschluss vom 18.10.2016 – 9 AZR 196/16 (A) –)