Sexuelle Belästigung kann eine außerordentliche Kündigung auch ohne Abmahnung rechtfertigen. Das entschied das Arbeitsgericht Berlin (27.3.2025, 58 Ca 6242/23). Ein Rabbiner war einem weiblichen Gemeindemitglied in einer von ihm als heiltherapeutisch bezeichneten Sitzung als Rabbiner gegenübergetreten und hatte vorgegeben, sie durch ein Ritual „reinigen“ zu können. In der Folge hat er ohne deren Einwilligung einen Zungenkuss herbeigeführt, bei dem sie seine Erregtheit hat spüren können. Die Klage des Rabbiners gegen die Kündigung wurde abgewiesen.
Claudia Thieme
Rechtsanwältin Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht