Aktuelle Definitionen Impfnachweis, Genesenennachweis und Testnachweis (§22a IfSG)

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 20. März die Begriffe Impfnachweis, Genesenennachweis und Testnachweis neu definiert. Hier finden Sie eine Übersicht zum Herunterladen.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht