Das hessische Personalvertretungsgesetz wurde am 28.03.2023 in einer vollständig neuen Fassung verkündet. Es wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Eine übersichtliche Synopse mit Begründungen finden Sie hier: https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/personalvertretungsrecht .
Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht