Änderung des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG)

Das hessische Personalvertretungsgesetz wurde am 28.03.2023 in einer vollständig neuen Fassung verkündet. Es wurde eine Reihe von Änderungen vorgenommen. Eine übersichtliche Synopse mit Begründungen finden Sie hier: https://innen.hessen.de/buerger-staat/arbeits-und-dienstrecht/oeffentliches-dienst-und-arbeitsrecht/personalvertretungsrecht .

Claudia Thieme
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Arbeitsrecht