Achtung bei der Ablehnung schwerbehinderter Bewerber

Oft werden auch schwerbehinderte Bewerber nur mit einem einfachen Schreiben darüber informiert, dass ihre Bewerbung nicht berücksichtigt wird. Das ist oft ein fataler Fehler. Regelmäßig wird das Fehlen einer Begründung als Indiz für eine Benachteiligung des schwerbehinderten Bewerbers gewertet – mit der Folge, dass er Entschädigungsansprüche geltend machen kann. Das kann richtig teuer werden, meist bis zu 3 Bruttogehältern. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn der betreffende Arbeitgeber die Schwerbehindertenquote erfüllt. Oder wenn Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung damit einverstanden sind, dass die Bewerbung erfolglos bleibt.

Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht