Der insgesamt 88-seitige Abschlussbericht der Kommission zur Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie wurde Anfang November an das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) übermittelt: https://www.bmbfsfj.bund.de/resource/blob/273774/d4fc78ee064e0245f8f4b25ae9efc3ec/abschlussbericht-kommission-etrl-data.pdf. In zentralen Fragen ist sich die Kommission nicht einig geworden; das zeigt sich an der Vielzahl der Sondervoten. Das Gesetzgebungsverfahren wird gleichwohl zügig eingeleitet werden müssen.
Walther Grundstein
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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