3G-Regel am Arbeitsplatz (§28b IfSG): Erläuterungen, Hinweise und Kommentare (FAQs)

Voraussichtlich am kommenden Mittwoch (24. Noevmber 2021) tritt §28b IfSG in Kraft. Dort ist (unter anderem) die 3G-Regel am Arbeitsplatz geregelt. Wir haben unseren Mandanten seit dem ersten Entwurf des Gesetzes eine mit eigenen Erläuterungen versehene Fassung an die Hand gegeben, die wir seitdem kontinuierlich fortgeschrieben haben. Hier veröffentlichen wir nun die aktuelle Fassung. Wir weisen darauf hin, dass alle Anmerkungen mit der gebotenen Vorsicht zu behandeln sind: das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt, es gibt kaum Material dazu, die Erläuterungen des Bundesarbeitsministeriums sind unserer Meinung nach nicht in allen Punkten gesetzeskompatibel. Als Leitlinie für die praktische Umsetzung können die Kommentare aber sicher helfen.