Unsere im Jahr 1959 gegründete Rechtsanwaltskanzlei GRUNDSTEIN & THIEME ist seit Jahrzehnten eine anerkannte Größe im Arbeitsrecht und im Hotel- und Gaststättenrecht mit inzwischen vier Berufsträgern. Auch im notariellen Bereich beraten und begleiten wir Sie mit einem Notar und einer Notarin seit langen Jahren versiert und umfassend.
Wir alle sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Unsere beständige und konsequente Spezialisierung gewährleistet effizientes Arbeiten auf hohem Qualitätsniveau und sichert Ihnen die Erfahrung und Kompetenz, die uns Ihre Probleme nicht nur schnell verstehen, sondern sie im Rahmen des Machbaren auch praxisorientiert lösen lassen.
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie einen näheren Überblick über den Inhalt unserer bundesweit ausgeübten Tätigkeit. Deren Umfang reicht von der einfachen Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor den Bundesgerichten (etwa dem Bundesarbeitsgericht). Sowohl im Arbeitsrecht als auch im Hotel- und Gaststättenrecht führen wir zudem Seminare durch, halten Vorträge und publizieren in einschlägigen Fachzeitschriften und -büchern.
Im Arbeitsrecht betreuen wir Arbeitgeber jeglicher Größe, vom kleinen Handwerksbetrieb über den Mittelstand bis zu deutschen Zweigen multinationaler Unternehmen. Auch viele Gebietskörperschaften und soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser zählen zu unserem Mandantenkreis. Auf Arbeitnehmerseite setzen wir uns für Mitarbeiter unterer Hierarchieebenen genauso ein wie für leitende Angestellte und Geschäftsführer und Vorstände großer Gesellschaften. Im Hotel- und Gaststättenrecht betreuen wir nahezu ausschließlich Gastwirte und Hoteliers.
Wir unterstützen Sie gerne und freuen uns auf Ihren Besuch!