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Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz rechtfertigen den Entzug der Konzession

Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Beschluß vom 7.9.07 – 4 L 1016/07.NW). 
Ein Gastronom hatte gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Er hatte Jugendlichen Alkohol ausgeschenkt und sie in seiner Gaststätte rauchen lassen, ohne daß erziehungsbeauftragte Personen anwesend waren. Das war mehrfach passiert, und der Gastwirt hatte hierfür auch schon Bußgelder kassiert. Trotzdem änderte er sein Verhalten nicht. 

Das Verwaltungsgericht hat mit Recht keine Zweifel gelassen: Dieser Gastwirt war unzuverlässig. Es hat daher die Entscheidung des Ordnungsamtes, die Konzession zu widerrufen, bestätigt.


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