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	<title>Grundstein &#038; Thieme: Gastronomierecht</title>

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	<pubDate>Wed, 13 Feb 2008 18:23:06 +0000</pubDate>
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		<item>
		<title>Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz rechtfertigen den Entzug der Konzession</title>
		<link>http://www.grundstein-thieme.de/wp/gastronomierecht/2008/02/307/</link>
		<pubDate>Wed, 13 Feb 2008 18:23:06 +0000</pubDate>

	<category>Gastronomierecht</category>
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		<description><![CDATA[Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Beschluß vom 7.9.07 &#8211; 4 L 1016/07.NW). 
Ein Gastronom hatte gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Er hatte Jugendlichen Alkohol ausgeschenkt und sie in seiner Gaststätte rauchen lassen, ohne daß erziehungsbeauftragte Personen anwesend waren. Das war mehrfach passiert, und der Gastwirt hatte hierfür auch schon Bußgelder kassiert. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt (Weinstraße) in einer aktuellen Entscheidung klargestellt (Beschluß vom 7.9.07 &#8211; 4 L 1016/07.NW).<a id="more-307"></a> <br />
Ein Gastronom hatte gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Er hatte Jugendlichen Alkohol ausgeschenkt und sie in seiner Gaststätte rauchen lassen, ohne daß erziehungsbeauftragte Personen anwesend waren. Das war mehrfach passiert, und der Gastwirt hatte hierfür auch schon Bußgelder kassiert. Trotzdem änderte er sein Verhalten nicht. </p>
<p>Das Verwaltungsgericht hat mit Recht keine Zweifel gelassen: Dieser Gastwirt war unzuverlässig. Es hat daher die Entscheidung des Ordnungsamtes, die Konzession zu widerrufen, bestätigt.
</p>
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		<item>
		<title>Kein Anspruch auf Nutzung der Konzession bei Zweifeln an baurechtlicher Zulässigkeit</title>
		<link>http://www.grundstein-thieme.de/wp/gastronomierecht/2008/01/309/</link>
		<pubDate>Mon, 21 Jan 2008 11:10:27 +0000</pubDate>

	<category>Gastronomierecht</category>
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		<description><![CDATA[Das Ordnungsamt erteilte einem Wirt eine Konzession. Ein Dritter, hiervon wahrscheinlich wegen Lärms betroffen, legte dagegen Widerspruch ein. Der Gastwirt wollte nun vor Gericht durchsetzen, für die Dauer des Verfahrens die Konzession nutzen zu dürfen.
Von Gesetzes wegen hatte er hierauf nämlich keinen Anspruch. Wenn gegen einen Bescheid einer Behörde Widerspruch eingelegt wird, hat das normalerweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Ordnungsamt erteilte einem Wirt eine Konzession. Ein Dritter, hiervon wahrscheinlich wegen Lärms betroffen, legte dagegen Widerspruch ein. Der Gastwirt wollte nun vor Gericht durchsetzen, für die Dauer des Verfahrens die Konzession nutzen zu dürfen.<a id="more-309"></a></p>
<p>Von Gesetzes wegen hatte er hierauf nämlich keinen Anspruch. Wenn gegen einen Bescheid einer Behörde Widerspruch eingelegt wird, hat das normalerweise erst einmal aufschiebende Wirkung. Der Bescheid entfaltet keine Wirkung; das ist gut, wenn die Behörde etwas von dem Bürger will (z.B. Konzessionsentzug), aber schlecht, wenn der Bescheid von Vorteil für den Empfänger ist, etwa weil ihm der Betrieb einer Gaststätte erlaubt wird.</p>
<p>Das Verwaltungsgericht Münster (Beschluß vom 9.11.07 &#8211; Aktenzeichen 9 L 629/07) hat dem Antrag des Gastwirtes nicht entsprochen. Dies unter anderem deswegen, weil die durch die Konzession gedeckten Öffnungszeiten baurechtlich möglicherweise gar nicht zulässig seien. Außerdem sei möglicherweise nach dem Bebauungsplan eine Gaststätte in der Ausprägung, wie sie derzeit betrieben werde, verboten. Hinzu komme, daß es schon eine Vielzahl von Nachbarbeschwerden über Besucher der Gaststätte gegeben habe.</p>
<p>Das alles rechtfertige es, daß die wirtschaftlichen Interessen das Gastwirtes zurückzustehen hätten.
</p>
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		<item>
		<title>Zeitung darf Restaurant als &#0187;Russendöner&#0171; betiteln</title>
		<link>http://www.grundstein-thieme.de/wp/gastronomierecht/2008/01/306/</link>
		<pubDate>Sat, 12 Jan 2008 17:51:07 +0000</pubDate>

	<category>Gastronomierecht</category>
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		<description><![CDATA[Vor einer Gaststätte, die ein gebürtiger Türke betreibt und in dem deutsche wie türkische Speisen angeboten werden, wurde ein Mann mit russischem Namen erstochen. Darüber berichtete eine Zeitung unter der Überschrift &#0187;Blutbad beim Russendöner&#0171;. Unter anderem dagegen klagte der Wirt. Er wollte die Zeitung verpflichten, diese Äußerung zu widerrufen und ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bezahlen.
Das Landgericht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Vor einer Gaststätte, die ein gebürtiger Türke betreibt und in dem deutsche wie türkische Speisen angeboten werden, wurde ein Mann mit russischem Namen erstochen. Darüber berichtete eine Zeitung unter der Überschrift &#0187;Blutbad beim Russendöner&#0171;. Unter anderem dagegen klagte der Wirt. Er wollte die Zeitung verpflichten, diese Äußerung zu widerrufen und ihm Schadensersatz und Schmerzensgeld zu bezahlen.<a id="more-306"></a></p>
<p>Das Landgericht Potsdam (Urteil vom 16.5.07 &#8211; Aktenzeichen 2 O 39/07) wies die Klage ab. Bei dem Wort &#0187;Russendöner&#0171; handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung, die unter dem Schutz des Artikel 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) stehe. Als solche sei sie einem Widerruf nicht zugänglich. Ein eventueller Tatsachengehalt sei derartig substanzarm, daß er gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund trete.</p>
<p>Anspruch auf Schadensersatz stehe dem Wirt auch nicht zu, auch nicht wegen der anderen von ihm beanstandeten Äußerungen in dem Artikel. Es sei völlig unklar, ob und in welchem Umfang die behaupteten Umsatzrückgänge auf den Artikel &#8211; und nicht auf das Mordgeschehen an sich &#8211; zurückzuführen seien.</p>
<p>Auch habe der Wirt keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Sämtliche kritisierten Äußerungen beträfen den Gastronomen nicht in seiner Privat- oder Intimsphäre, sondern lediglich die Indivisualsphäre in ihrer berufllichen Ausprägung.
</p>
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		<item>
		<title>Frohes neues Jahr !</title>
		<link>http://www.grundstein-thieme.de/wp/arbeitsrecht/2008/01/310/</link>
		<pubDate>Tue, 01 Jan 2008 11:53:10 +0000</pubDate>

	<category>Arbeitsrecht</category>
	<category>Gastronomierecht</category>
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		<description><![CDATA[Lerne von gestern, lebe für heute, hoffe für morgen. (Griechische Weisheit)
In diesem Sinne wünschen wir allen Mandanten und Lesern unserer Beiträge ein gutes neues Jahr 2008!

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><span class="postbody">Lerne von gestern, lebe für heute, hoffe für morgen. </span><span class="postbody">(Griechische Weisheit)<a id="more-310"></a></span></p>
<p><span class="postbody">In diesem Sinne wünschen wir allen Mandanten und Lesern unserer Beiträge ein gutes neues Jahr 2008!</span>
</p>
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		<item>
		<title>Ordnungsamt darf Wirt Flatrate-Party verbieten</title>
		<link>http://www.grundstein-thieme.de/wp/gastronomierecht/2007/12/305/</link>
		<pubDate>Thu, 27 Dec 2007 17:36:31 +0000</pubDate>

	<category>Gastronomierecht</category>
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		<description><![CDATA[Ein Gastwirt wollte mehrere &#0171;10 Cent Hammer Events&#0171; veranstalten: Für je 10 Cent sollte es in unbegrenzter Menge Vodka-Energy-Mixgetränke geben. Das zuständige Ordnungsamt untersagte dies; der Gastronom klagte.
Das Verwaltungsgericht Hannover (Beschluß vom 11.07.2007 &#8211; Aktenzeichen 11 B 3480/07) gab dem Ordnungsamt recht. Bei diesen bei weitem nicht kostendeckenden Preisen werde das überwiegend junge Publikum zu einem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ein Gastwirt wollte mehrere &#0171;10 Cent Hammer Events&#0171; veranstalten: Für je 10 Cent sollte es in unbegrenzter Menge Vodka-Energy-Mixgetränke geben. Das zuständige Ordnungsamt untersagte dies; der Gastronom klagte.<a id="more-305"></a></p>
<p>Das Verwaltungsgericht Hannover (Beschluß vom 11.07.2007 &#8211; Aktenzeichen 11 B 3480/07) gab dem Ordnungsamt recht. Bei diesen bei weitem nicht kostendeckenden Preisen werde das überwiegend junge Publikum zu einem übermäßigem Konsum alkoholischer Getränke verleitet, der die Gesundheit gefährde. Dabei richte sich das Angebot gerade an eine Zielgruppe, die wegen geringer Einkünfte nur bei derartigen Veranstaltungen einen Vollrausch oder seine Vorstufen problemlos finanzieren könne. Das sei um so weniger hinnehmbar, als gerade diese Zielgruppe besonders schutzbedürftig und nicht in der Lage sei, die Wirkung des Alkohols und mögliche Gesundheitsgefahren sachgerecht zu beurteilen.</p>
<p>Diese Erwägungen lassen sich, wie auch das Verwaltungsgericht feststellt, problemfrei auf die Fälle einer &#0187;Flatrate-Party&#0171; übertragen, bei denen ein einmaliger Eintrittspreis gezahlt wird und alkoholische Getrnke ohne Mengenbegrenzung und Berechnung ausgeschenkt werden.
</p>
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		<title>Wir ziehen um!</title>
		<link>http://www.grundstein-thieme.de/wp/arbeitsrecht/2007/12/302/</link>
		<pubDate>Sun, 23 Dec 2007 16:07:33 +0000</pubDate>

	<category>Arbeitsrecht</category>
	<category>Gastronomierecht</category>
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		<description><![CDATA[Auch auf diesem Wege möchten wir vorsorglich noch einmal darauf hinweisen, daß unser Büro zum 1. Januar 2008 umziehen wird.
Unsere neue Adresse lautet ab dann:
Gutleutstraße 175
60327 Frankfurt am Main
Unsere Telefon- und Telefaxnummern bleiben unverändert. Ab Anfang Januar 2008 finden Sie auf unserer Homepage einen Lageplan und einen Routenplaner zur neuen Adresse.
Wir halten den Bürobetrieb zwischen den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Auch auf diesem Wege möchten wir vorsorglich noch einmal darauf hinweisen, daß unser Büro zum 1. Januar 2008 umziehen wird.<a id="more-302"></a></p>
<p>Unsere neue Adresse lautet ab dann:</p>
<p align="center"><strong>Gutleutstraße 175<br />
60327 Frankfurt am Main</strong></p>
<p align="left">Unsere Telefon- und Telefaxnummern bleiben unverändert. Ab Anfang Januar 2008 finden Sie auf unserer Homepage einen Lageplan und einen Routenplaner zur neuen Adresse.</p>
<p align="left">Wir halten den Bürobetrieb zwischen den Jahren und auch während des Umzugs Anfang Januar 2008 aufrecht.</p>
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