Grundstein & Thieme
Rechtsanwälte und Notar
Fachanwälte für Arbeitsrecht

Grundstein & Thieme
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Kanzlei

Unser bereits im Jahr 1985 verstorbener Seniorpartner Hans Grundstein eröffnete 1959 seine eigene Anwaltskanzlei. Wenige Jahre später (1964) stieß Hans Thieme dazu: Die Bürogemeinschaft Grundstein & Thieme war geboren. Ihr traten in den Folgejahren die Kinder der Gründer, Jürgen Grundstein (1981), Claudia Thieme (1991) und Walther Grundstein (1996), bei. Hans Thieme hat inzwischen die aktive Vollzeittätigkeit aus Altersgründen im September 2003 eingestellt, steht uns aber unverändert mit Rat und Tat zur Seite. So besteht die Bürogemeinschaft zurzeit aus drei Anwälten, von denen einer (Jürgen Grundstein) zugleich Notar ist, wie früher Hans Grundstein und Hans Thieme auch. Seit Juli 2004 verstärkt als angestellter Anwalt Dr. Eric Uftring unser Team. 

Nahezu seit Gründung der Kanzlei haben wir uns in der anwaltlichen Tätigkeit im Wesentlichen auf zwei Gebiete spezialisiert: Einerseits das Arbeitsrecht und andererseits das Gastronomierecht (Hotel- und Gaststättenrecht). Deswegen sind wir auch alle Fachanwälte für Arbeitsrecht. Einen vergleichbaren Titel im Hotel- und Gaststättenrecht gibt es nicht. Welchen Inhalt unsere Tätigkeit schwerpunktmäßig im Einzelnen hat, haben wir im Abschnitt Tätigkeitsfelder näher beschrieben. Der Umfang unserer bundesweit - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit geeigneten Kanzleien vor Ort - ausgeübten Tätigkeit selbst reicht von der einfachen Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung vor den Bundesgerichten (etwa dem Bundesarbeitsgericht oder dem Bundesverwaltungsgericht). Sowohl im Arbeitsrecht als auch im Hotel- und Gaststättenrecht führen wir zudem Seminare durch, halten Vorträge und publizieren in einschlägigen Fachzeitschriften und -büchern. Wir sind vertretungsberechtigt vor nahezu allen deutschen Gerichten. 

Im Bereich des Gastronomierechts betreuen wir nahezu ausschließlich Gastwirte und Hoteliers. Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen, wenn auch die Zahl der Arbeitgeber überwiegt. Die Größe des Unternehmens oder die Bedeutung des Arbeitnehmers im Betrieb spielen dabei für die Mandatsannahme keine Rolle. In unserem Mandantenkreis befinden sich deswegen Mitarbeiter unterer Hierarchieebenen genauso wie leitende Angestellte und Geschäftsführer und Vorstände großer Gesellschaften, mittelständische Betriebe wie deutsche Zweige multinationaler Unternehmen und schließlich eine Reihe von Gebietskörperschaften.


Grundstein & Thieme
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